Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen als PDF

Verkaufsbedingungen Kandem Leuchten GmbH

Stand: Oktober 2022

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachstehenden Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung mit unseren Kunden. Der Kunde erkennt mit seiner Bestellung diese Bedingungen an. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbedingungen werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
(3) Verwenden beide Vertragsparteien Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sich teilweise widersprechen, so sind alle widersprechenden Klauseln

§ 2 Vertragsschluss und Lieferungen

(1) Sämtliche Angebote sind freibleibend.
(2) Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Erfolgt unsere Lieferung, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Übergabe der Ware an den Spediteur oder Frachtführer zustande.
(3) Von unseren Vertretern vermittelte Verträge werden für uns wirksam, wenn wir sie -entweder schriftlich bestätigen oder wenn wir die Aufträge ausführen.
(4) Der Kunde ist an die Bestellung höchstens bis 4 Wochen gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, wenn die Kandem Leuchten GmbH die Annahme der Bestellung des näher bezeichneten Kaufgegenstands innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder die Lieferung tatsächlich ausgeführt ist. Die Firma Kandem Leuchten GmbH ist jedoch verpflichtet, eine etwaige Ablehnung der Bestellung unverzüglich nach Klärung der Lieferbarkeit schriftlich mitzuteilen.
(5) Bestellungen für Sonderanfertigungen können nicht storniert werden.
(6) Teillieferungen sind zulässig

§ 3 Preise

(1) Es gelten ausschließlich die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Auf die jeweils gültigen Preislisten der Kandem Leuchten GmbH wird lediglich hingewiesen. Diese Preislisten sind unverbindlich und stellen kein Angebot dar.
(2) Preisänderungen sind nur zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen; dann gilt der am Tag der Lieferung gültige Preis des Verkäufers. Bei Lieferung innerhalb von vier Monaten gilt in jedem Fall der am Tag des Vertragsabschlusses gültige Preis.
(3) Abreden über Boni und sonstige Vergünstigungen verlieren ihre Wirksamkeit im Falle der Zahlungseinstellung des Käufers oder ergebnisloser Zwangsvollstreckung gegen ihn.

§ 4 Zahlungen

(1) Unsere Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Ausstellungsdatum zahlbar. Der Kandem Leuchten GmbH bleibt es vorbehalten mit den Kunden Vereinbarungen zu schließen, die eine Lieferung von einer sofortigen Zahlung abhängig macht.
(2) Bei Nachnahme und Zahlung in bar durch Scheck, Banküberweisung oder Bankeinzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum gewähren wir einen Skonto von 2 %, sofern zum Zeitpunkt der Zahlung keine sonstige fällige Forderung besteht. Maßgebend ist das Datum des Eingangs der Zahlung bei uns. Bei Montagearbeiten, Instandsetzungen, Ersatzlieferungen und sonstigen Dienstleistungen gewähren wir keinen Skonto.
(3) Wir behalten uns vor, über die Hereinnahme von Wechseln und Schecks von Fall zu Fall zu entscheiden. Sie erfolgt nur zahlungshalber. Die Gutschrift erfolgt nur unter üblichem Vorbehalt. Für Wechsel berechnen wir die bankenüblichen Diskont- und Einzugsspesen. Eine Gewähr für rechtzeitiges Inkasso oder rechtzeitigen Protest übernehmen wir nicht.
(4) Für den Fall, dass ein Wechsel oder Scheck nicht termingemäß eingelöst wird oder Umstände beim Käufer eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, können wir die gesamte Forderung sofort fällig stellen.
(5) Zur Entgegennahme von Zahlungen sind nur Personen mit schriftlicher Inkassovollmacht der Kandem Leuchten GmbH oder Handelsvertreter bzw. Vertreter der Kandem Leuchten GmbH unter Verwendung der Quittungsvordrucke der Kandem Leuchten GmbH berechtigt.
(6) Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, so werden alle uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Kunden sofort fällig. Dies gilt auch für alle anderen noch nicht beiderseitig voll erfüllten Verträge, von denen wir in diesem Fall auch zurücktreten könnten.
(7) Der Käufer ist zur Aufrechnung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertrag berechtigt.

§ 5 Lieferfristen / Lieferverzug

(1) Liefertermine oder Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind in jedem Falle schriftlich anzugeben.
(2) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände- z.B. bei Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung etc. – verlängern sich die Lieferfristen um einen angemessenen Zeitraum, wenn die Kandem Leuchten GmbH an der rechtzeitigen Erfüllung der Lieferverpflichtungen gehindert ist.
(3) Eine solche angemessene Verlängerung der Lieferfristen im Sinne von § 5 Abs.2 tritt auch ein bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung des Lieferanten.
(4) Der Besteller kann sechs Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferzeit die Firma Kandem Leuchten GmbH schriftlich auffordern binnen angemessener Frist zu liefern. Erst mit dieser Mahnung kommt die Kandem Leuchten GmbH in Verzug.
(5) Der Besteller ist verpflichtet auf Verlangen der Kandem Leuchten GmbH innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadenersatz anstatt der Leistung verlangt und/oder auf der Lieferung besteht.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

(1) Wir behalten uns das Eigentum an allen Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Gesamtforderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch in den Fällen, wenn der Kaufpreis nur für bestimmte, vom Kunden bezeichnete Lieferungen bezahlt ist, da das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für unsere Saldoforderung dient.
(2) Die Be- und Verarbeitung von uns gelieferter noch in unserem Eigentum stehender Ware erfolgt stets in unserem Auftrag, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen. Wird die in unserem Eigentum stehende Ware mit anderen Gegenständen vermischt, vermengt oder verbunden, so tritt der Kunde schon jetzt seine Eigentums oder Miteigentumsrechte an dem neuen Gegenstand an die Kandem Leuchten GmbH ab und verwahrt den Gegenstand mit kaufmännischer Sorgfalt für uns.
(3) Der Kunde darf die in unserem Eigentum stehende Ware nur in einem regelmäßigen Geschäftsgang veräußern, sofern er sich nicht in Zahlungsverzug befindet.
(4) Der Kunde tritt schon mit Abschluss des Vertrages zwischen ihm und der Kandem Leuchten GmbH die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde zustehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an die Firma Kandem Leuchten GmbH ab.
(5) Der Kunde bleibt zur Einziehung der Forderungen solange berechtigt, als er sich gegenüber der Firma Kandem Leuchten GmbH nicht in Zahlungsverzug befindet. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherung dienenden, unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Kunden insoweit zur Rückübertragung verpflichtet.
(6) Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Staates, in dessen Gebiet sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt im Zweifel die entsprechende Sicherheit schon mit Abschluss des Vertrages als vereinbart. Ist zur Begründung dieser Sicherheit die Mitwirkung des Kunden erforderlich, so hat der Kunde für die Begründung der Sicherheit sämtliche ihm zumutbaren Maßnahmen unverzüglich auf seine Kosten vorzunehmen.

§ 7 Verpackung und Versand

(1) Die Lieferung erfolgt in Verpackungs- und Versandeinheiten.
(2) Lieferungen erfolgen ab Werk, ausschließlich Verpackung, Lieferungen ab einem Nettoauftragswert von € 1.000,– erfolgen innerhalb Deutschlands frachtfrei.
(3) Kandem Leuchten GmbH bestimmt den Transporteur unter Ausschluss der Haftung für die Wahl der preisgünstigsten und schnellsten Versandart.
(4) Fehlerhafte oder unvollständige Adressangaben des Kunden gehen zu dessen Lasten.
(5) Sonderverpackungen und Ersatzverpackungen, z.B. für unverpackte eingelieferte Reparaturgeräte, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Für bestimmte transportempfindliche Artikel wird Spezialverpackung in Rechnung gestellt und nach unverzüglicher frachtfreier Rücksendung voll bzw. teilweise gutgeschrieben.
(6) Besondere vom Käufer ausdrücklich gewünschte Versandarten, z.B. Express oder Luftfracht, werden in voller Höhe vom Kunden getragen.
(7) Eine Rücknahme gelieferter Ware wird ausgeschlossen. Sollte im Einzelfall nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung eine Rücknahme erfolgen, so werden max. 70 % des berechneten Wertes gutgeschrieben. Notwendige Aufarbeitungen werden gesondert berechnet.
(8) Sonderanfertigungen können nicht zurückgenommen werden.

§ 8 Gefahrenübergang

(1) Soweit vom Kunden keine Bestimmung getroffen ist, erfolgt die Versendung auf einem angemessenen Versendungsweg in der üblichen Verpackung. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann die Kandem Leuchten GmbH nach ihrem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
(2) Die Gefahr geht mit der Übergabe des Liefergegenstandes an das Transportunternehmen auf den Kunden selbst über. Verzögern sich die Übergabe oder Versendung aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr am Tage der Mitteilung der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes auf den Kunden über.
(3) Versicherungen erfolgen nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden

§ 9 Gewährleistung und sonstige Haftung

(1) Bei berechtigter Beanstandung werden wir nach unserer Wahl kostenlos nachbessern oder kostenlos Ersatz liefern.
(2) Solange wir unseren Verpflichtungen auf Behebung der Mängel nachkommen, hat der Kunde nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen, sofern nicht ein Fehlschlagen der Nachbesserung vorliegt.
(3) Bei endgültigem Fehlschlagen der Nachbesserung oder der Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung oder nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(4) Ist ein Verlust oder eine Beschädigung der Ware äußerlich erkennbar und zeigt der Empfänger den Verlust oder die Beschädigung der Ware nicht spätestens bei Ablieferung der Ware an, so wird vermutet dass die Ware in vertragsgemäßem Zustand abgeliefert worden ist. Der Empfänger muss den Schaden hinreichend deutlich kennzeichnen. Das gleiche gilt, wenn der Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar war und nicht innerhalb von 7 Tagen angezeigt wird.
(5) Liegt für beide Vertragspartner ein Handelsgeschäft vor, so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen. Für das Handelsgeschäft macht es dabei keinen Unterschied, ob die Ware im weiteren Verlauf der Lieferkette an einen Verbraucher geliefert wird. Die gesetzlichen Folgen einer Verletzung der kaufmännischen Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bleiben hiervon unberührt.
(6) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Schäden die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit Personenschäden oder Schäden an privat genutzten Sachen nach dem
Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
(7) Die Einsendung der beanstandeten Ware muss in fachgerechter Verpackung erfolgen.
(8) Nach erfolgter Instandsetzung oder Reparatur sind danach auftretende offensichtliche Mängel spätestens innerhalb von 2 Wochen nach Zugang der Ware geltend zu machen. Nicht offensichtliche Mängel sind innerhalb von 6 Monaten nach Zugang der Ware geltend zu machen.

§ 10 Weiterverkauf

(1) Der Käufer ist verpflichtet sich beim Vertrieb der Ware, die das Markenzeichen der Kandem Leuchten GmbH trägt, aller Handlungen zu enthalten, die im Rahmen der geltenden Gesetze und Vorschriften als unlauter angesehen werden können.

§ 11 Warenkennzeichnung, Ausfuhrbeschränkung, Patentgarantie

(1) Eine Veränderung unserer Waren, eine Entfernung unserer Gerätenummern und Typenschilder sowie jede Sonderstempelung, die als Ursprungszeichen des Käufers oder eines Dritten gelten oder den Anschein erwecken könnte, dass es sich um ein Sondererzeugnis handelt, sind unzulässig.
(2) Wir übernehmen die Haftung, dass die verkaufte Ware als solche in der Bundesrepublik Deutschland frei von Schutzrechten Dritter ist. Falls Dritte aus Schutzrechten berechtigte Ansprüche geltend machen sollten, werden wir nach unserer Wahl und auf unsere Kosten entweder für den Käufer eine Lizenz erwirken oder die verkaufte Ware durch eine schutzfrei ersetzen oder sie gegen Rückgewähr des Kaufpreises zurücknehmen.
(3) Für weitergehende Ansprüche haften wir nach Maßgabe von § 8 Absatz 5. Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Anwendung der verkauften Ware nicht in Schutzrechte Dritter eingreift.

§ 12 Datenschutz

(1) Die Kandem Leuchten GmbH ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten und zu speichern.
(2) Die Kandem Leuchten GmbH gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter. Die Kandem Leuchten GmbH erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ohne weitergehende, notwendige Einwilligung nur, soweit sie für die Vertragsbegründung und Vertragsabwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind.
(3) Der Kunde kann jederzeit Auskunft, Berechtigung, Sperrung oder Löschung der über ihn gespeicherten Daten verlangen.

§ 13 Gerichtsstand, anwendbares Recht, Wirksamkeit

(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich-
rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Limburg an der Lahn
(2) Die Firma Kandem Leuchten GmbH ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Für die von der Firma Kandem Leuchten GmbH auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art, gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den internationalen Warenkauf ( CISG ).
(4) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die den angestrebten vertraglichen und wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen.

§14. Gesetzliche Vorgaben

(1) RoHS-Richtlinie, aktuell „Richtlinie 2011/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2011 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ in ihrer jeweils aktuellen Version einschließlich Nachfolgeregelungen und ggf. delegierten Verordnungen
(2) REACH-Verordnung, aktuell „Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Chemikalienagentur, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission“ in ihrer jeweils aktuellen Version einschließlich Nachfolgeregelungen und ggf. delegierten Verordnungen
(3) EU-Konfliktmineralienverordnung, aktuell „Verordnung (EU) 2017/821 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Festlegung von Pflichten zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten in der Lieferkette für Unionseinführer von Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erzen und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten“ in ihrer jeweils aktuellen Version einschließlich Nachfolgeregelungen und ggf. delegierten Verordnungen

Kandem Leuchten GmbH
Nikolaus-Otto-Straße 3-5
65582 Diez
Geschäftsführer Anna Wallner, Benedikt Faustmann
Amtsgericht Montabaur HRB 24572
USt-IdNr. DE811133714
Telefon 06432/9131-0 Telefax 06432/9131-62

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